Zahlungskontengesetz

Vorvertragliche Entgeltinformationen

 

Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen im unten aufgeführtem Dokument die vorvertraglichen Entgeltinformationen zur Verfügung.

 

Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten

 

Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 5 ZKG in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen im unten aufgeführtem Dokument ein Glossar zur Verfügung, das die Funktionsweise bestimmter Zahlungsverkehrsdienstleistungen erklärt.